In jedem Winter stehen im Bliestal viele Vereinswechsel von Amateuren an. Entsprechend gibt es folgende wichtige Informationen zur Wechselperiode II, die der Saarländische Fußballverband (SFV) an die Vereine versendet hat:
Abmeldung vom bisherigen Verein
Wenn ein Spieler den Verein wechseln möchte, muss er sich bis spätestens 31. Dezember 2025 nachweisbar als aktiver Spieler abmelden. Dies kann auf folgenden Wegen geschehen:
- Per Einschreiben mit Rückschein
- Per Abmeldung durch den aufnehmenden Verein (stellvertretende Abmeldung)
- Mit einer schriftlichen Abmeldebestätigung, die vom bisherigen Verein gestempelt und unterschreiben ist
Erhält der abgebende Verein eine solche Abmeldung, ist er verpflichtet, den Spieler innerhalb von 14 Tagen im DFBnet unter „Antragsstellung – Abmeldung Online“ entsprechend abzumelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erhält der Spieler automatisch die Spielerlaubnis, als ob eine Freigabe vorliegt.
Ende der Wechselperiode II
Die WP II endet am 31. Januar 2026. Bis zu diesem Datum müssen folgende Unterlagen bei uns eingegangen sein, um eine sofortige Spielerlaubnis zu ermöglichen:
- Vollständig eingereichter Online-Antrag
- Die Beantragung der nachträglichen Zustimmung durch den aufnehmenden Verein
Wichtig: Bei Anträgen mit einer „stellvertretenden Abmeldung“ ist der 31. Dezember 2025 der späteste Termin für die Antragsstellung.
Im Winter kann eine Nicht-Zustimmung („Freigabeverweigerung“) des abgebenden Vereins nicht durch Übersendung eines Zahlungsbelegs (gemäß Entschädigungstabelle) übergangen werden. Auch wenn die Zustimmung erst gegen eine Zahlung des aufnehmenden Vereins erfolgt, ist immer die Zustimmung/Freigabe durch den abgebenden Verein erforderlich.
Abmeldebestätigung bei Online-Anträgen
Wird im Online-Antrag der Punkt „ordnungsgemäße Abmeldebestätigung liegt vor“ ausgewählt, muss der aufnehmende Verein sicherstellen, dass ihm eine schriftliche Abmeldebestätigung des bisherigen Vereins mit Unterschrift und Stempel tatsächlich vorliegt. Diese Bestätigung ist gemeinsam mit allen weiteren Antragsunterlagen für mindestens zwei Jahre beim aufnehmenden Verein aufzubewahren.
Vereinswechsel von Vertragsspieler
Vereinswechsel von Vertragsspieler und Reamateurisierung von Vertragsspieler aus dem Ausland sind bis einschließlich 02. Februar 2026 möglich.
Hinweis: Ein Vertragsabschluss im Winter hebelt nicht die Zustimmung und folglich die Wartefrist aus! Die nachträgliche Zustimmung ist ebenfalls fristgerecht durch den aufnehmenden Verein zu beantragen.
Wir wollten Sie nochmals darauf hinweisen, dass gemäß §12 (4) SpO Vereine und Spieler verpflichtet sind, Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie die Verlängerung von Verträgen dem SFV unverzüglich nach Abschluss, Änderung bzw. Verlängerung durch Zusendung einer Ausfertigung des Vertrages anzuzeigen.
Wechselperionde II gilt nicht für den Jugendbereich
Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2008) - bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2010) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem Tag der Abmeldung.
Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven Mannschaften
A-Junioren des älteren Jahrgangs und solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielberechtigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann Spielberechtigung für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erteilt werden.
Zweitspielrecht für Pendler, Senioren (Ü-Bereich) und Junioren | Neuer digitaler Zustimmungsprozess
Es gibt einen neuen Prozessablauf beim Zweitspielrecht. Die Zustimmung des Stammvereins bei den o.g. Zweitspielrechten muss zwingend über das DFBnet erfolgen. Diese Umsetzung wurde aufgrund der DFB-Ordnungsänderung des § 10 der DFB-Spielordnung zum 01.07.2025 notwendig. In der Ziffer 5.4. ist die Zustimmung seither wie folgt festgelegt: „Der Stammverein stimmt der Erteilung des Zweitspielrechts über das DFBnet zu“.
Konkret bedeutet dies, dass der Stammverein mit der Beantragung eines Zweitspielrechts im Aktiven – und Jugendbereich mit einem Vorgangsdokument darüber informiert wird, dass er seine Zustimmung (oder Ablehnung) über das DFBnet in der Antragsstellung Online innerhalb einer Frist (längstens 14 Tage) vorzunehmen hat.
Die neuen Antragsformulare für die Beantragung eines Zweitspielrecht finden Sie auf unserer Homepage unter https://saar-fv.de/service/downloads/. Bitte beachten Sie, dass für den Jugendbereich und Ü-Bereich - vor der Einreichung im DFBnet - die Genehmigung des Kreises, des Leiters der Ü-Fußball-Kommission oder der Vorsitzenden des Verbandsausschusses für Frauen und Mädchenfußball eingeholt werden muss.
Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren im DFBnet Pass Online
Die Spielberechtigung wird ab dem Tag der Eingabe im DFBnet Pass Online erteilt, sofern dies die Spielordnung im Übrigen zulässt (Wartefristen, Sperrstrafen). In Freundschaftsspielen (Qualifikationsturniere zum Volksbanken-Masters) darf der Spieler ab diesem Tag sofort eingesetzt werden.
Spielersuche im DFBnet
Wenn Sie bei einem Vereinswechsel den Spieler im DFBnet nicht finden können, verwenden Sie bitte die *-Suche: geben Sie die ersten 3 Buchstaben des Vor- bzw. Nachnamens und dahinter * ein, dann öffnet sich ggf. eine erweiterte Suche, in der Sie den Spieler finden können.
Bearbeitungsstand Vereinswechsel
Aufgrund vieler Anfragen bzgl. Bearbeitungsstand von Vereinswechseln, wollten wir Ihnen mitteilen, wo Sie im DFBnet PassOnline den Status der Anträge einsehen können. In der Antragsstellung im Reiter Antragsübersicht sehen Sie den Bearbeitungsstand. Ist der Antrag auf genehmigt beendet, können Sie im Spielerpool Ihres Vereins einsehen, ob der abgebende Verein die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel gegeben hat.
Angebot zur Massenabmeldung
Wir möchten auf das Angebot der Massenabmeldung von Spielern, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr in Farge kommen, hinweisen.
Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen, auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuelle Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetreib ab.
Allgemeiner Hinweis
Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen. In der Zeit vom 19.12.2025 bis zum 04.01.2026 werden keine Passanträge bearbeitet.