Der FV Biesingen II steht in der Kreisliga A Bliestal mit 25 Punkten auf Rang fünf der Tabelle. Für Diskussionen sorgte die Tatsache, dass die FVB-Reserve gegen den SV Oberwürzbach, den TuS Ormesheim II und gegen die SF Walsheim II nicht angetreten war. Der zuständige Klassenleiter hat daraufhin basierend auf §39 (1) der Spielordnung des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) den Antrag zum Ausschluss des Teams über den Verbandsspielausschuss an die Spruchkammer gestellt. Dort heißt es:
"Tritt eine aufstiegsberechtigte Mannschaft in einer Spielzeit zweimal schuldhaft nicht an, so kann sie von den weiteren Pflichtspielen ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet auf Antrag des Verbandsspielausschusses, des Verbandsjugendausschusses bzw. des Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball die Verbandsspruchkammer. Diese entscheidet endgültig."
In der Vorwoche wurde nun die Entscheidung getroffen. Im Urteil heißt es: "Einzelrichter Müller, Recktenwald, Brocker hat am 3. Dezember 2025 wie folgt entschieden: Der Antrag des Verbandsspielausschluss vom 27. November 2025 die aufstiegsberechtigte Mannschaft FV Biesingen II aus der Meisterschaftsrunde der Kreisliga A Bliestal auszuschließen wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der SFV. Die Entscheidung der Verbandsspruchkammer Aktive ist gem. § 39 (1) Spielordnung endgültig. Gründe: In der Stellungnahme des FV Biesingen vom 30. November 2025 bittet der FV Biesingen, einen Ausschluss von der aktuellen Spielrunde nicht zu vollziehen. Nach ihren Ausführungen befinden sich in den Reihen der zweiten Mannschaft viele ambitionierte Spieler, welche den Fußball unter Wettbewerbsbedingungen gerne ausführen und der FV Biesingen diesen Spieler nicht dem Spaß am Fußball nehmen wollen und diese weiter an den Verein binden wollen. Aufgrund der v.g. Ausführungen wird dem FV Biesingen eine Bewährungszeit zugestanden. Die Verbandsspruchkammer Aktive sieht daher aktuell keine Veranlassung die aufstiegsberechtigte Mannschaft des FV Biesingen II aus der Meisterschaftsrunde der Kreisliga A Bliestal auszuschließen." Damit bleibt der FV Biesingen vorerst im Spielbetrieb der Kreisliga A Bliestal.
Schon in den Vorjahren gab es Diskussionen wie und ob Nichtantritte von aufstiegsberechtigten Mannschaften bestraft werden greifen sie doch einerseits aktiv in den Wettbewerb ein, gleichzeitig nimmt man durch einen Ausschluss Spielern die Spielmöglichkeit.