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LL: SFV mit Berufung im SVG-Prozess    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 22. Juni 2024

Der Verbandsvorstand des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) hat Berufung gegen Teile des Urteils der Verbandsspruchkammer im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim eingelegt. Aus Sicht des Verbandsvorstandes entspricht das Urteil gegen den Verein nicht dem sportrechtswidrigen Verhalten der SVG Bebelsheim-Wittersheim.
Konkret geht es bei der Berufung um diese Entscheidungen: Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wurde wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt. Über die Berufung entscheidet das Verbandsgericht. Unabhängig von der sportgerichtlichen Würdigung, gibt es strafrechtliche Ermittlungen in dem Fall durch staatliche Behörden.

Zum Hintergrund: Nach den Vorkommnissen um das Meisterschaftsspiel der Landesliga Ost zwischen der SVG Bebelsheim-Wittersheim und dem SV Kirrberg am 5. Mai 2024, hatte die Verbandsspruchkammer in der vergangen Woche nach einer mündlichen Verhandlung ein Urteil gefällt, wie der SFV in einer Pressemitteilung bekannt gab:

- Die SVG Bebelsheim-Wittersheim wird wegen grob unsportlichen Verhaltens von Zuschauern (massive Beleidigung des Schiedsrichters) und des tätlichen Angriffs eines Zuschauers auf den Schiedsrichter mit einer Geldstrafe von 1.500 € sowie einer Platzsperre für drei Pflichtspiele der aktiven Mannschaften der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Saison 2024/2025 belegt. Der Austragungsort dieser Pflichtspiele muss sich außerhalb der Gemeinde Mandelbachtal befinden. Zudem hat die SVG Bebelsheim-Wittersheim die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass die nächsten acht Pflichtspiele der SVG Bebelsheim-Wittersheim durch eine neutrale Person, die jeweils vom Vorsitzenden des Verbandsspielausschusses zu bestimmen ist, zu beobachten sind. Das Spiel wird mit 1:1 für den SV Kirrberg gewertet.
- Der Spieler der SVG Bebelsheim-Wittersheim, der den Schiedsrichter als Zuschauer angegriffen und schwer verletzt hat, wird bis zum 11. Mai 2028 gesperrt. Außerdem wird er für den gleichen Zeitraum mit einem Verbot belegt, ein Amt im SFV sowie im gesamten Zuständigkeitsbereich des SFV, insbesondere bei der SVG Bebelsheim-Wittersheim, zu bekleiden.
- Darüber hinaus hat die Verbandsspruchkammer den Antrag auf Ausschluss des Spielers aus dem Saarländischen Fußballverband gestellt. Den Antrag wird das Gremium in seiner nächsten Sitzung beraten





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 22. Juni 2024

Aufrufe:
1630
Kommentare:
3

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Paragraphenreiter (PID=10004)schrieb am 20.06.2024 um 19:15 Uhr
Blablabla… der SFV legt Berufung gegen das Urteil wegen Spielmanipulation gegen den SV Blickweiler ein… Was ist bis heut passiert? Richtig. Nix. So wird es auch in diesem Fall kommen.
 
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Steffen (PID=2260)schrieb am 20.06.2024 um 19:49 Uhr
Das stimmt, in der Sache mit Blickweiler wurde vieles unter den Teppich gekehrt, gewollt oder ungewollt kann nur der SFV Vorstand beurteilen. Aber hier, wird es mit Sicherheit nicht so passieren. Da steht viel auf dem Spiel. Aber gegen seinen Justiziar entscheiden sagt doch schon viel aus.... Da stimmt vieles nicht in diesem Laden.
 
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Mandelbacher (PID=123)schrieb am 20.06.2024 um 21:53 Uhr
Das Urteil ist ein gespielter Witz und eine weitere Backpfeife für den schon geschlagenen Schiedsrichter. Hier wäre eine Strafe mit Wirkung nötig. Ein schon beobachteter Verein der dann noch so über die strängen schlägt, ist mit einer deutlich höheren /härteren Strafe zu belangen. Selbst unter Beobachtung wurde hier ein unparteiischer auf die übelste Art beschimpft und zusätzlich ins Krankenhaus geschlagen. - Man beobachtet nun weiter, klasse. Die 3 Spiele auf einem anderen Platz, womöglich nur 5km entfernt, ist ein Witz und darüber lacht die Welt. Ein Alkoholverbot, wäre für diese Zuschauergemeinschaft das weitaus bessere und auch die wirksame Maßnahme. Eins ist aber klar, das ganze Mandelbachtal und auch der Bliesgau, ist sehr gespannt welches Urteil nun gefällt wird und ob dies angemessener ist.
 
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