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Welche Regeln gelten ab Montag?    [Ändern]

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VERFASST VON Marc Schaber, 6. März 2021

Die CoroanKrise hat Saarland und den Amateurfußball weiter fest im Griff. Welche Regeln am Montag gelten erfährt man bisweilen nur aus den großen Medien im Saarland. Eine Rechtsverordnung ist (stand Samstag, den 6. März 2021 um 10:43 Uhr) noch nicht abrufbar. Was also gilt ab Montag für den Amateursport. Die Saarbrücker Zeitung berichtet über folgende Reglung:

"In­di­vi­du­al­sport im Au­ßen­be­reich ist in ei­ner Grup­pe von ma­xi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten er­laubt. Kin­der bis 14 Jah­re dür­fen zu Zehnt drau­ßen ge­mein­sam kon­takt­frei­en Sport be­trei­ben. Hier ist die Re­ge­lung im Saar­land stren­ger als in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung, die so­gar 20 Kin­dern er­laubt, im frei­en In­di­vi­du­al­sport zu be­trei­ben."

SCB-Online hat am Samstagmorgen beim Gesundheitsamt des Saarlandes nachgefragt und eine entsprechende Version der Rechtsverordnung wurde zeitnah zugesichert. Es scheint schon grotesk, dass das Dokument, dass ab Montag, den 8. März 2021 die Grundlage aller Planungen im Einzelhandel und Sport sowie dem öffentlichen Leben ist, am Samstag, den 6. März 2021 noch nicht öffentlich verfügbar ist.

Nachtrag: Seit Sonntagmorgen liegt der Wortlaut der neuen Rechtsverordnung endlich vor:

§ 5 Hygienekonzepte

(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen

[...]

(5) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sind zu schließen. Abweichend davon sind kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahre exklusive einer Aufsichtsperson im Außenbereich auch auf Außensportanlagen zulässig. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist zulässig. Hierfür ist die Nutzung von Sportstätten gestattet. Die Nutzung muss in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Bei der Durchführung des Wettkampf- und Trainingsbetriebs müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:
Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 2, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Eigenart der Sportart möglich ist; die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt,

1: konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
2: Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
3: keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs und
4: Ausschluss von Zuschauern.

Für den Wettkampfbetrieb des Berufssports und gleichgestellter Kadersportlerinnen und -sportler kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 7 Nummer 1 erteilen.





 
Statistiken & Userkommentare:


Autor:
Marc Schaber, 6. März 2021

Aufrufe:
1337
Kommentare:
2

Kommentare:
Zu diesem Artikel sind folgende Kommentare verfügbar


 
Realität  (PID=5769)schrieb am 07.03.2021 um 08:30 Uhr
@scb: Es zeigt einfach die unfassbare Unfähigkeit der Politik! Habe ich letztens wollen schon klar machen, vielleicht ein bißchen hart. Es ist allerdings so. Hans und seine Regierung sind völlig überfordert und ein Spiegelbild der völligen Inkompetenz. Was will man auch von so einem erwarten. Hier braucht es endlich Leute mit Rückgrat, aber das kann man in der heutigen Zeit wahrscheinlich vergessen. Einfach nur katastrophal.
 
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SCB-Onlineschrieb am 07.03.2021 um 09:22 UhrPREMIUM
Die Rechtsverordnung im Wortlaut wurde im Artikel ergänzt...

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