Der Saarländische Fußballverband (SFV) hat gestern Abend entschieden, den Spielbetrieb im Saar-Fußball zunächst für zwei Wochen ruhen zu lassen. Damit ergeben sich natürlich wichtige Fragen für die Vereine, die der SFV in FAQs zusammengefasst hat:
Ist ein Trainingsbetrieb möglich?
Ja, ein Trainingsbetrieb ist auf Grundlage der derzeitigen Verordnung der Landesregierung möglich. Auch die Duschen dürfen benutzt werden. Es muss aber das Hygienekonzept des Vereins beachtet werden..
Dürfen die Clubheime öffnen?
Für Gastronomiebetriebe nach dem saarländischen Gaststättengesetz gelten die Regelungen für Gastronomie. Clubheime mit einer Schanklizenz dürfen demnach unter Beachtung der Regelungen der aktuellen Verordnung der Landesregierung öffnen, sie zählen als „Gastronomie“. Alle anderen Clubheime dürfen nicht öffnen.
Wie sieht es bei den überregionalen Ligen aus?
Oberliga und Regionalliga (auch im Jugendbereich) laufen nicht über den SFV, sondern über den Regionalverband Südwest. Dementsprechend wird der Spielbetrieb hier vorerst nicht eingestellt.
Gibt es Vereinshilfe für Sportvereine?
Die Landesregierung unterstützt die Sportvereine auch finanziell. Anträge auf Vereinshilfe können online noch bis zum 31. Oktober 2020 unter
diesem Link gestellt werden.